AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen GRUNDSTEINN by David Schillings, Mittelstedter Straße 13, 61440 Oberursel (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Dienstleistungen im Bereich Human Resources (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.

2. Leistungen
2.1. Der ANBIETER ist spezialisiert auf Human Resources Dienstleistungen‒ & Beratungen und Experte im Bereich des Recruitings & Online Marketings.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von Online‒Werbeanzeigen im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.
2.3. Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDEN und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten. Der ANBIETER ist zur Schaltung von Werbeanzeigen im Namen des KUNDEN ermächtigt.
2.4. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber, sofern ausdrücklich nicht anders vereinbart, keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet.
2.5. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, Stepstone, Indeed oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.
2.6. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
2.7. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
2.8 Der KUNDE verpflichtet sich mit Vertragsabschluss, die notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, dass:
Der KUNDE nimmt den vereinbarten Onboarding‒Termin wahr
Der KUNDE alle im Onboarding angeforderten Infos zur Verfügung stellt
Der KUNDE dem ANBIETER die Texte der Stellenanzeigen nach dem Erfolgssystem des ANBIETERS & dessen Aufbau geschaltet werden
Der KUNDE einwilligt, dass die Karriereseite, nach dem Aufbau des ANBIETERS gestaltet werden kann & der KUNDE dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellt
Der KUNDE stellt dem ANBIETER mindestens das im Angebot empfohlene Werbebudget bzw. Kampagnenpauschale zur Verfügung
Der KUNDE jeden Bewerber innerhalb von 5 Tagen kontaktiert und ein Status im Bewerber‒Management‒System zu diesem Bewerber vergibt
Der KUNDE für die Kampagne und die Ergebnisse schädliche Inhalte (insbesondere schlechte Bewertungen, veraltete Stellenanzeigen) entfernen lässt.
Sollte eine Garantie vereinbart werden, müssen alle Punkte gleichzeitig über einen Zeitraum der vereinbarten Laufzeit erfüllt werden, damit die Garantie eingelöst werden kann

3. Vertragsschluss
3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E‒Mail) oder schriftlich erfolgen.
3.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video‒Konferenz mit diesem zu Beweis‒ und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
3.4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login‒Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.

4. Vergütung
4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen sofern nicht anders vereinbart jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.
4.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese sofern nicht abweichend geregelt nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
4.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
4.4. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
4.5. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS grundsätzlich unberührt.
4.6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

5. Verzug
5.1. Voraussetzung für Fristen: Die Leistungspflichten des ANBIETERS beginnen jeweils für jeden Abrechnungsmonat nur dann, wenn die Vergütung für den betreffenden Monat vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN für diesen Zeitraum umfassend erbracht wurden.
5.2. Einstellung der Leistungspflicht: Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der ANBIETER berechtigt, die Erbringung sämtlicher Leistungen unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung einzustellen. Die Zahlungspflichten des KUNDEN bleiben davon unberührt; der KUNDE bleibt weiterhin verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Zahlungen vollständig zu leisten.
5.3. Fälligkeit der gesamten Vertragslaufzeit und der nächsten Kampagnenpauschalen: Befindet sich der KUNDE mit einer Zahlung im Verzug, ist der ANBIETER berechtigt, die gesamte noch offene Vergütung für die Restlaufzeit des Vertrags in einer Summe fällig zu stellen. Zusätzlich werden die nächsten drei monatlichen Kampagnenpauschalen für alle zum Zeitpunkt des Verzugs aktiven Stellen sofort in Rechnung gestellt. Der KUNDE hat in diesem Fall eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Mitteilung durch den ANBIETER, um die fällige Summe vollständig zu begleichen.
5.4. Außerordentliche Kündigung und Schadensersatz: Begleicht der KUNDE die offene Summe nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird der Vertrag automatisch außerordentlich gekündigt. In diesem Fall ist der ANBIETER berechtigt, für jede zum Zeitpunkt der Kündigung aktive Stelle einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von drei weiteren Kampagnenpauschalen zu verlangen. Der Schadensersatz wird auf Grundlage der zuletzt fälligen monatlichen Kampagnenpauschale berechnet. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.5. Quartalsweise Vorauszahlung: Ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs wird die monatliche Kampagnenpauschale für alle aktiven Stellen auf eine quartalsweise Vorauszahlung umgestellt. Der ANBIETER ist berechtigt, diese Anpassung ohne weitere Zustimmung des KUNDEN vorzunehmen.

6. Besondere Bestimmungen im Bereich Erstellung von Webseiten und Bereitstellung
6.1. Der genaue Leistungsumfang hinsichtlich der Erstellung, Bereitstellung, Hosting und/oder Wartung von Webseiten durch den ANBIETER ergibt sich aus der individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den PARTEIEN.
6.2. Die inhaltliche Abstimmung des Contents und der Designs (z.B. Texte, Bilder, Videos Grafiken, Printelemente, Webseitendesigns oder dgl.) erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung des Contents beim ANBIETER.
6.3. Der ANBIETER erfüllt die Vertragsleistungen im Rahmen der vorab getroffenen Absprache, gleichwohl unter Wahrung seiner (z.B. künstlerischen) Gestaltungsfreiheit. Davon umfasst sind insbesondere, aber nicht abschließend, die individuelle Zusammensetzung und Visualisierung einzelner Webseiten‒Elemente oder Plug Ins. Diesbezüglich steht dem ANBIETER auch das Letztentscheidungsrecht zu.
6.4. Die Leistungen des ANBIETERS erfolgen stets auf dem zum Vertragsschluss bekannten und gängigen, technischen Stand. Sollten nach Vertragsschluss aufgrund neuartiger und/oder aktualisierter Software‒Versionen von Drittanbietern (o. Ä.) Anpassungen („Relaunches“ oder „Updates“) erforderlich werden, sind diese vom Leistungsangebot des ANBIETERS vorab ausdrücklich nicht zugesichert.
6.5. Der KUNDE erhält ein einfaches und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur Nutzung der Webseite, des erstellten Contents bzw. der erstellten Designs. Das zeitliche Nutzungsrecht ist beschränkt auf die individuelle Vertragslaufzeit. Die (gewerbliche) Weitergabe bzw. der Verkauf durch den KUNDEN ist unzulässig. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.

7. Vertragslaufzeit
7.1. Der Vertrag ist für die individualvertraglich vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
7.2. Die Erstlaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit dem im Angebot vereinbarten Startdatum. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
7.3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um einen Zeitraum von der Länge der vereinbarten Erstlaufzeit, wenn der Vertrag nicht acht Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei gekündigt wird.
7.4. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform 126 BGB) und muss dem jeweiligen Vertragspartner per Brief mit eigenhändiger Unterschrift zugehen.
7.5. Eine Kündigung in anderer Form, oder per E‒Mail, ist nicht zulässig.
7.6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.7. Die Kündigungsfrist beläuft sich auf 8 Wochen.

8. Zahlungsbedingungen
8.1. Die Zahlung ist grundsätzlich per Lastschrifteinzug (SEPA) möglich. Eine Zahlung per Rechnung kann ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des ANBIETERS erfolgen.
8.2. Der KUNDE verpflichtet sich, dem ANBIETER innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss eine gültige (SEPA)‒Einzugsermächtigung zu erteilen.
8.3. Sollte der KUNDE keine (SEPA)‒Einzugsermächtigung erteilen oder eine erteilte Einzugsermächtigung widerrufen, wird der gesamte noch offene Betrag der vereinbarten Restlaufzeit des Vertrags sofort in einer Summe fällig und ist innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung durch den ANBIETER zu zahlen. Zusätzlich wird die monatliche Kampagnenpauschale ab diesem Zeitpunkt quartalsweise im Voraus in Rechnung gestellt.
8.4. Der KUNDE verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto zum Zeitpunkt der Lastschrift über ausreichende Deckung verfügt. Kosten, die durch eine fehlgeschlagene Lastschrift (z. B. mangels Deckung, fehlerhafte Kontodaten oder Widerspruch ohne rechtfertigenden Grund) entstehen, werden dem KUNDEN in Rechnung gestellt.
8.5. Der ANBIETER ist berechtigt, bei einer Rücklastschrift die weitere Zahlungsabwicklung ausschließlich auf Vorkasse umzustellen. Der KUNDE wird darüber rechtzeitig informiert.

9. Haftung auf Schadensersatz
9.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
9.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
9.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
9.4. Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund eines (technischen) Umstandes aus der Sphäre (insbesondere der Server und Software‒Umgebung) des KUNDEN entstehen, bzw. durch sein Handeln verursacht wurden. Der ANBIETER übernimmt ferner keine Haftung an den vom KUNDEN zu verantwortenden Inhalten (dies umfasst auch mögliche Rechte Dritter aufgrund ihres geistigen Eigentums) der Webseite.

10. Datenschutz, Geheimhaltung
10.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands‒ und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
10.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

11. Abnahme
11.1. Sofern die individuell vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterliegt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
11.2. Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
11.3. Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil‒)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil‒)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.

12. Urheberrecht
12.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
12.2. Der KUNDE räumt dem ANBIETER an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.
12.3. Der KUNDE räumt dem ANBIETER weiterhin das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
12.4. Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
12.5. Der KUNDE erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen und Inhalte während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte (Creatives, Texte, Bild‒ und Videomaterial) ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
12.6. Der ANBIETER ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend die Abbildung der Werbeanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampagnenstrategie.

13. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

14. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium zu Werbezwecken als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie durch den KUNDEN vorgenommen Bewertungen. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

15. Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden
Mitwirkungshandlungen werden dem KUNDEN zum gegebenen Zeitpunkt schriftliche bekanntgegeben und umfassen mindestens folgende Tätigkeiten (soweit im Einzelfall zusätzliche Handlungen des KUNDEN notwendig sind oder werden, gibt der ANBIETER diese ebenfalls schriftlich bekannt):

1. Wahrnehmung des vereinbarten Onboarding Termins
2. fristgerechte Zurverfügungstellung aller im Onboarding‒Termin geforderten Informationen
3. Errichtung oder Modernisierung der bestehenden Website nach den Vorgaben des ANBIETERS
4. Prüfung und gegebenenfalls Entfernung schädlicher Inhalte im Internet nach den Vorgaben des ANBIETERS
5. Gestaltung und Einbindung der Karriereseite auf der Website nach den Vorgaben des ANBIETERS
6. Sammlung von mindestens drei 5‒Sterne Bewertungen auf den Plattformen Google und Indeed
7. Bereitstellung des vereinbarten Werbebudgets/Kampagnenpauschale zu den vereinbarten Zeitpunkten
8. Veröffentlichung aller vereinbarten Stellenanzeigen nach dem vorgegebenen System des ANBIETERS
9. Kontaktaufnahme zu jedem Bewerber innerhalb von 5 Tagen ab Erstkontakt
10. Vergabe eines Status im Bewerber Management System innerhalb von 5 Tagen ab Erstkontakt
11. Laufzeit der Kampagne über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten unter Berücksichtigung aller Vorgaben des ANBIETERS
12. Wahrnehmung aller vereinbarten Kundengespräche
13. Einhaltung der vom ANBIETER vorgegebenen Fristen

15. Allgemeine Bestimmungen
15.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‒rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Bad Homburg v. d. H.
15.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
15.3. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
15.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
15.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Darüber wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.

Stand: 1. Mai 2025
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